Gebührenordnung

Korber Bädlesverein

Die Beitrags- und Gebührenordnung vom Korber Bädlesverein

Stand: 23.07.2010

Beitrags- und Gebührenordnung Korber Bädlesverein e.V.

1. Jedes Mitglied ist zur pünktlichen Zahlung des satzungsgemäßen Jahresbeitrags verpflichtet.


2. Der Jahresbeitrag muss grundsätzlich zum 15. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Der Zahlungsweg obliegt dem Mitglied. Stornogebühren, die die Mitglieder zu vertreten haben, werden diesen in Rechnung gestellt.


3. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Ausgabe der Mitgliedsausweis(e).


4. Eine Änderung der Beitragssätze ist nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.


5. Der Jahresmitgliedsbeitrag unterscheidet sich in Einzel- und Familienmitgliedschaft.


Familienmitgliedschaft kann sein:

a) Ehepaar(e)

b) nach dem Gesetz Gleichgestellte

c) in einem Haushalt wohnhafte Lebensgemeinschaften sowie

d) Alleinerziehende mit dazugehörenden leiblichen oder anerkannten Kind(ern), bis zum Erreichen der Volljährigkeit, bzw.

e) Schüler, Auszubildende und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

f) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende die einen entsprechenden Nachweis vorlegen.


Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres.

Der Nachweis ist bis spätestens 31.12. des Jahres für das Folgejahr unaufgefordert dem Kassierer/der Kassiererin für jedes Schul- oder Dienstjahr vorzulegen.


6. Für jedes Mitglied wird ein Mitgliedsausweis ausgegeben. Auf diesem Ausweis ist ein Lichtbild sowie der Name, Vorname und Geburtsdatum eingetragen.


7. Bei Familienmitgliedschaft erhält jedes Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ebenfalls einen Mitgliedsausweis.


8. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.


9. Beitragssätze: 

Familienmitgliedschaft 20,00 € (ab 1 Erwachsener und 1 Kind)

Einzelmitgliedschaft    15,00 € (Erw. ab 18 Jahre)

Einzelmitgliedschaft    10,00 € (Jugendliche 12-18 Jahre)

Stille Mitgliedschaft     25,00 € (ohne Arbeitsverpflichtung)


10. Um den Vereinszweck zu fördern, sind von jedem aktiven Mitglied nach Vollendung des 15. Lebensjahres in jedem Wirtschaftsjahr 5 Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen. In davon abweichenden Einzelfällen entscheidet der Vorstand.


11. Für Sonderveranstaltungen des Vereins innerhalb und außerhalb des Badebetriebs gelten gesonderte Regelungen. Auf derartige Veranstaltungen und ihre Regeln wird durch Aushang und Ankündigung hingewiesen.


12. Stille Mitgliedschaft kann nur von Einzelpersonen beantragt werden Eine Ableistung von Arbeitsstunden je Wirtschaftsjahr entfällt.


13. Es wird in Firmenmitgliedschaft mit und ohne Werberecht unterschieden.


a) Firmenmitgliedschaft ohne Werberecht                                100.00 €


b) Firmenmitgliedschaft mit Werberecht                                  150.00 €


Die Beitragsordnung wurde bei der Gründungsversammlung am 23. Juli 2010 beschlossen und in Kraft gesetzt.


Korb, den 23. Juli 2010

Der Vorstand




Korber Bädlesverein e.V.     Steinstraße 25    71404 Korb