Badeordnung

Korber Bädlesverein

Die Badeordnung vom Korber Bädlesverein



Stand: 10.03.2015

Das Freibad der Gemeinde Korb ist eine öffentliche Einrichtung, welche durch

den Korber Bädlesverein e. V. mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde Korb  betrieben wird.


Die Nutzung ist privatrechtlich geregelt.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Korber Bädlesvereins e.V. (künftig KBV genannt) arbeiten alle überwiegend ehrenamtlich, beraten Sie fachkundig und nehmen gerne Ihre Wünsche und Anregungen entgegen.

Wir bitten Sie, diese Badeordnung zu beachten und in Ihrem Interesse die Ratschläge und Hinweise unserer Mitarbeiter zu befolgen, sie dienen auch Ihrer Sicherheit.

Die Bestimmungen sind mit Betreten des Bades für alle Badegäste verbindlich.

Bei Vereinsveranstaltungen sind die Vereins- oder Übungsleiter, beim Schwimmunterricht der Schulen die jeweiligen Lehrkräfte, für die Beachtung der Badeordnung und die Sicherheit der Badenden verantwortlich.



I.Allgemeine Bestimmungen


1.Benutzung des Freibades:

Sie können das Bad gegen Lösung einer gültigen Eintrittskarte in Anspruch nehmen.

Sie wählen zwischen Tageseintrittskarten, welche Sie am Kassenautomaten direkt im Eingangsbereich erhalten, oder einer Jahres-Dauerkarte, welche durch die Mitglieder des KBV verkauft werden. Diese zur Nutzung des Freibades erforderlichen Dokumente müssen auf Verlangen des Badepersonals (Mitglieder des KBV) während Ihres Aufenthaltes auf dem Freibadgelände vorgezeigt werden.

Deshalb sind vor allem Tageseintrittsbelege bis zum endgültigen Verlassen des Badegeländes aufzubewahren.

Beim Antreffen von „Badegästen“ ohne gültigen Eintrittsbeleg (Tages  - oder Jahreskarte) kann von den Aufsichtspersonen eine erhöhte Badegebühr in Höhe von 30,00 € erhoben werden.

Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen und Anweisungen des Badepersonals als verbindlich an.


Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen, der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Korb oder der Homepage des KBV unter

www. freibad-korb.de


Der allgemeine Badebetrieb kann eingeschränkt genutzt werden, z. B. für Schwimmunterricht oder schwimmsportliche Veranstaltungen. Ansprüche gegen den Verein oder die Gemeinde aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

Das Badepersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Badegäste, die gegen diese Badeordnung handeln oder Anweisungen des Badepersonals nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld, bzw. die Jahreskarte nicht zurückerstattet.

Alle Mitglieder des Korber Bädlesvereins e.V. haben sich wie jeder andere Badegast an die Weisung und Anordnung des jeweils diensthabenden Aufsichtspersonals zu halten. Sie haben eine Vorbildfunktion, genießen keinerlei Sonderrechte und können wie alle anderen vom Gelände verwiesen werden.


Wir bitten  um Verständnis, dass gelöste Eintrittskarten nicht zurückgenommen werden und Entgelte nicht zurückgezahlt werden. Für verlorene Eintrittsausweise können wir keinen kostenlosen Ersatz leisten.

Einzelkarten gelten am Ausgabetag und berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades.


Im Interesse aller Badegäste müssen wir Besucher,

- die unter dem Einfluß berauschender Mittel stehen,

- die Tiere mit sich führen,

- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden) oder einer sonstigen ansteckenden, bzw. anstoßerregenden Krankheit (z. B. offene Wunden, Hautausschläge o. ä.) leiden,

     von der Benutzung unserer Einrichtungen ausschließen.


Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen, an- oder auskleiden können, ferner Kindern unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken, sowie Anfallskranken, ist der Zutritt zu den Bädern nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet, zu deren Aufgabe auch die Beaufsichtigung gehört.


II. Haftung



1.Die Badegäste benützen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Vereins, die  Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.


2.Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der im Bad  eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.


3.Der Verein, sowie dessen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Mitglieder haften für Personen- , Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den vorgesehenen Flächen abgestellten Fahrzeuge. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge, Kinderwagen oder Rollstühle wird nicht übernommen.


4.Das Bad mit seinen Einrichtungen, sowie Spiel- und Sportgeräten sind pfleglich zu behandeln. Bei mißbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.


5.Bitte melden Sie im Bad entstandene Verletzungen unserem Badepersonal.


6.Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.



III. Bestimmungen für unsere Badegäste



1.Im Interesse der Hygiene ist eine Körperreinigung vor dem Baden erforderlich.

Barfußbereiche (Barfußgänge, Duschräume, sowie die Beckenumrandung) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.


2.  Im Bereich der abgetrennten Beckenumrandung (Zaun und Hecke) dürfen keine Speisen verzehrt werden. Getränke sind nur in bruchsicheren Bechern und Flaschen gestattet.

     Keine Glasbehältnisse!


3.Es sind Aufbewahrungsschränke vorhanden. Den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den erforderlichen Schlüssel erhält man nach Abgabe eines angemessenen Pfandes vom Badepersonal. Eine Gebühr hierfür wird nicht erhoben. Bei Verlust des Schlüssels ist jedoch der Wiederbeschaffungswert in Höhe von 33,00 € zu entrichten. (nachweisbare Eigenkosten)


3.Es ist die übliche und ordentliche Badebekleidung zu tragen.


4.Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens benutzen (Nichtschwimmerbereich)


5.Wir bitten Sie, spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit das Wasserbecken und spätestens bis zum Ende der Öffnungszeit das Bad zu verlassen.


IV. Hinweise für Serviceleistungen


1.Kiosk im Freibad (verpachtet):

          Die KIOSK - Öffnungszeiten entsprechen den Öffnungszeiten des Bädles.


V. Ausnahmen


Diese Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Badeordnung  Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Badeordnung bedarf.


VI. Inkrafttreten


Diese Badeordnung tritt am 01.05.2015 in Kraft.


Korb, 10.03.2015

Albert Heinrich

1. Vorsitzender Korber Bädlesverein e.V.



Öffnungszeiten


Außerhalb der Sommerferien

   Montag - Freitag                      12 - 20 Uhr

   Feiertag und Wochenende      10 - 20 Uhr


Während den Sommerferien

  Montag - Sonntag                    10 - 20 Uhr


Aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse behalten wir uns eine Reduzierung der Öffnungszeiten vor.


Saisonpreise 2015


Preise für Einzeleintritt

  Einzeleintritt Kind /Jugendlicher  6-17 Jahre  1,50 €

  Einzeleintritt Erwachsener                              3,00 €


Saisonkarten                                                                                                                                                                                           

  Saisonkarte Kind / Jugendlicher 6-17 Jahre   20,00 €

  Saisonkarte Erwachsener                              40,00 €                               

  Saisonkarte Familie                                       60,00 €


Korber Bädlesverein e.V.     Steinstraße 25    71404 Korb